In der Regel dauert eine Behandlung in meiner naturheilkundlichen Praxis ca. 1 Stunde und kostet 90€ exkl. etwaiger weiterer Kosten für Labor oder Medikamente. Alle Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Behandlungskosten werden durch private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen (Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse) übernommen, je nach abgeschlossenem Tarif in unterschiedlicher Höhe.
Das Behandlungshonorar wird nach der Behandlung in bar oder per EC-Zahlung fällig.
Als Selbstzahler erhalten von mir eine Quittung für das Finanzamt. Für die Abrechnung über die private Krankenkasse oder eine entsprechende Zusatzversicherung sende ich Ihnen eine Rechnung zu damit Sie sich von Ihrer Versicherung den Rechnungsbetrag erstatten lassen können.
Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden Behandlungen durch Heilpraktiker nicht erstattet. Für gesetzlich versicherte Patienten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen.
Bei Beamten erfolgt eine Übernahme der Kosten durch die Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge.